Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Werner Design e.U. (Firmenbuchnummer: FN 483100t), Stand per Juni 2022.
Geltung, Vertragsabschluss
Werner Design e.U. erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf referenziert wird. Ausnahmen von den AGB müssen schriftlich (z. B. im Preisangebot) von Werner Design e.U. definiert und bestätigt werden. Die AGB des Kunden werden nicht akzeptiert, außer es wird schriftlich vereinbart. Ein ausdrücklicher Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch Werner Design e.U. ist nicht erforderlich. Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht wirksam sein sollten, so beeinflusst dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und die darauf basierende Geschäftsbeziehung. Die nicht wirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck besagter Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Angebote von Werner Design e.U. sind freibleibend und unverbindlich.Projektumfang, Projektabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Leistungsumfang des umzusetzenden Projektes ergibt sich aus dem schriftlichen Auftragsangebot das Werner Design e.U. dem Auftraggeber vorlegt. Ggf. wird das Auftragsangebot durch Briefing-Protokolle oder nachträgliche, schriftlich festgehaltene Änderungen (z. B. per E‑Mail) ergänzt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch Werner Design e.U.. Innerhalb der vom Kunden vorgegeben Rahmenbedingungen besteht bei der Umsetzung des Projektes völlige, gestalterische Freiheit. Alle Projektleistungen (Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbabzüge und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und innerhalb von drei Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber schriftlich (z.B. per E‑Mail) für die Weiterverarbeitung freizugeben. Sollten die Daten nicht fristgerecht freigegeben werden gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt und zur Weiterverarbeitung freigegeben. Der Auftraggeber muss Werner Design e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind. Werner Design e.U. wird den Auftraggeber von allen Umständen informieren, die für die Umsetzung des Projektes von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Umsetzung des Projektes bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner verzögerten, unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Werner Design e.U. geändert oder wiederholt werden müssen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Umsetzung des Projektes zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf Urheber‑, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. WD haftet nicht bei einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Werner Design e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Werner Design e.U. schad- und klaglos; der Auftraggeber hat Werner Design e.U. sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.Hinzuziehen von Subunternehmen/Dritte
Werner Design e.U. hat das Recht die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Leistungen selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu zur Gänze von Dritten ablösen zu lassen (Fremdleistung). Das hinzuziehen und beauftragen von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im Namen von Werner Design e.U. oder im Namen des Auftraggebers. In jedem Fall hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen. Werner Design e.U. verpflichtet sich Subunternehmen/Dritte, in Sachen fachlicher Qualifikation, sorgfältig auszuwählen. Auftragnehmer von Fremdleistungen sind externe Dritte und somit keine Mitarbeiter von Werner Design e.U..Fristen und Termine
Angegebene Fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich definiert, nur als unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten und von Werner Design e.U. zu bestätigen. Wenn Werner Design e.U. einen Fristtermin, aus Gründen die Werner Design e.U. nicht zu vertreten hat (z.B. Ereignisse höherer Gewalt) und diese nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbar sind, nicht einhalten kann verlängert sich der Fristtermin um die Dauer des Verzögerungsgrundes. Wenn die Verzögerung länger als 3 Monate andauert sind sowohl Werner Design e.U. als auch der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Werner Design e.U. einen Fristtermin nicht einhalten kann, kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, nachdem er Werner Design e.U. schriftlich eine Nachfrist von zumindest 10 Werktagen gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung des Projektes oder Verzögerung bei der Umsetzung des Projektes sind ausgeschlossen.Vorzeitige Auflösung von Projektverträgen
Werner Design e.U. hat das Recht den Projektvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen sofern wichtige Gründe geltend gemacht werden können. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn erstens die Ausführung der Projektleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird; zweitens der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 10 Werktagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; drittens berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von Werner Design e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Werner Design e.U. eine taugliche Sicherheit leistet; viertens über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn Werner Design e.U. fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 10 Werktagen nicht in der Lage ist den Vertragsverstoß gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag zu beheben.Finanzielles
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Werner Design e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Werner Design e.U. ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die projektbezogenen Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen dazugehörigen Angebot definiert. Ab einem Projektvolumen von 4.000,00 EUR oder Projekten die sich über einen längeren Zeitraum, mehr als 3 Monate, erstrecken ist Werner Design e.U. berechtigt, Zwischenrechnungen und/oder Vorausrechnungen zu stellen auch wenn diese nicht im dazugehörigen Angebot definiert sind. Das fällige Honorar ist im Angebot wie auch auf der Rechnung folgendermaßen aufgeschlüsselt Preis Netto plus 20% Umsatzsteuer ergibt den zu bezahlenden Preis Gesamt(Brutto). Sollte im Einzelfall keine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegen hat Werner Design e.U. Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe (Design Austria). Alle Projektleistungen von Werner Design e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden separat vom Auftraggeber zu bezahlen. Alle Barauslagen die von Werner Design e.U. für die Umsetzung des Projektes entrichtet werden sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge/Angebote von Werner Design e.U. sind unverbindlich. Wenn die tatsächlichen Kosten den veranschlagten Preis um mehr als 10% überschreiten wird Werner Design e.U. den Auftraggeber auf die erhöhten Kosten schriftlich hinweisen. Die Überschreitung der Kosten gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem schriftlichen Hinweis ebenso schriftlich widerspricht und zusätzlich kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Übersteigt die Kostenüberschreitung nicht 10% des veranschlagten Preises ist keine gesonderter Hinweis erforderlich. Kostenvoranschlagsüberschreitungen von bis zu 10% gelten vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Für alle Projektarbeiten von Werner Design e.U., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Werner Design e.U. das im Angebot vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber keine der bereits erbrachten Projektleistungen, keinerlei Nutzungsrechte; im Gegenteil, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige bereits übergebene Unterlagen sind unverzüglich Werner Design e.U. zurückzustellen.Zahlung
Das Honorar ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug via Banküberweisung zu bezahlen. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Das von Werner Design e.U. erstellte Projekt verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum Werner Design e.U.. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen laut Zahlungsverzugsgesetz verrechnet. Ausserdem werden ab der zweiten Mahnung, für die zweite und dritte, gleichzeitig letzte Mahnung, Mahnspesen in der Höhe von 20,00 EUR pro Mahnung (Mahnung #1 20,00 EUR; Mahnung #2 40,00 EUR; Mahnung #3 60,00 EUR) verrechnet. Weiters hat der Auftraggeber, Werner Design e.U. die Kosten für den Rechtsanwalt zu erstatten der für die Umsetzung der Honorarbeschaffung (Mahnungsprozedur, etc.) beauftragt wird. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann erner Design e.U. sämtliche, im Rahmen aller anderen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträge, erbrachten Projektleistungen und Projektteilleistungen sofort in Rechnung stellen. erner Design e.U. ist bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge nicht verpflichtet, weitere Leistungen zur Umsetzung besagter Projekte zu erbringen. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, behält sich erner Design e.U. das Recht vor für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Betrages zu einzufordern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Werner Design e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggeber wurde schriftlich von Werner Design e.U. anerkannt oder gerichtlich festgestellt.Eigentums- und Urheberrecht
Alle Leistungen von Werner Design e.U., einschließlich jener aus Beratungsgesprächen und Präsentationen (z.B. Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte etc.), auch in Auszügen, bleiben im Besitz von Werner Design e.U. und können von Werner Design e.U. jederzeit, speziell bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurück gefordert werden. Dies gilt ebenfalls für digitale Entwicklungen wie z.B. Websites, Apps und Plugins sowie für einzelne Codefragmente. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Falls nicht anders vereinbart erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte national, für Österreich, zeitlich unbegrenzt und ohne Zweckbindung. Das Nutzungsrecht gilt ab dem Moment der vollständige Bezahlung des von Werner Design e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorars. Zusatz Webentwicklungen: Die Entnahme von Elementen und Vervielfältigung der Website (z.B. programmierter Website Codes komplett und/oder in Fragmenten , Konfigurationsdateien sowie der spezifischen Datei- und Strukturzusammenstellung) ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Werner Design e.U. nicht gestattet. Die Nutzung von Werner Design e.U. Projektleistungen, die über den eigentlichen, ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Werner Design e.U. gestattet. Für einen weiterführenden oder abgeänderten Nutzungszweck steht Werner Design e.U. eine entsprechende Vergütung zu. Vorausgesetzt das Nutzungsrecht ist laut Angebot zeitlich und/oder räumlich und/oder zweckspezifisch begrenzt. Die Nutzung von Werner Design e.U. Projektleistungen, ist nach Ablauf der vertraglich definierten Begrenzungen, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Werner Design e.U. gestattet. Für einen weiterführenden Nutzung steht Werner Design e.U. eine entsprechende Vergütung zu. Der Auftraggeber haftet gegenüber Werner Design e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in dreifacher Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Werner Design e.U. ist nicht verpflichtet „offene Daten“ zur Verfügung zu stellen. Wünscht der Auftraggeber, dass Werner Design e.U. ihm „offene Daten“ (z.B. Adobe Arbeitsdaten wie Photoshop, Indesign, Illustrator ‑Dateien, Datenträger, Website Dateien und Daten usw.) zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Werner Design e.U. dem Auftraggeber „offene Daten“ zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.Referenzierung
Werner Design e.U. ist, bis auf schriftlichen Widerruf durch den Auftraggeber, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und im speziellen auf der Internet-Webseite mit Firmennamen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu referenzieren. Werner Design e.U. ist, bis auf schriftlichen Widerruf durch den Auftraggeber, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und im speziellen auf der Internet-Webseite zu eigenen Werbe- und Informationszwecken, die für den Auftraggeber umgesetzten Projekte, in Auszügen und/oder Komplett, zu präsentieren. (z.B. für das Portfolio).Gewährleistung
Der Auftraggeber hat innerhalb von acht Tagen nach Projektübergabe etwaige sichtbare Mängel schriftlich beschrieben bei Werner Design e.U. zu melden. Der Auftraggeber hat innerhalb von acht Tagen etwaige versteckte Mängel schriftlich beschrieben bei Werner Design e.U. zu melden. Sollte innerhalb dieser Frist keine Meldung erfolgen gilt das Projekt als erfüllt und vom Auftraggeber übernommen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelmeldung steht dem Auftraggeber das Recht auf Korrektur durch Werner Design e.U. zu. Werner Design e.U. wird die Mängel in angemessener Zeit beheben, wobei der Auftraggeber Werner Design e.U. alle Mittel und Maßnahmen zur Mängelbehebung ermöglichen muss. Werner Design e.U. ist berechtigt, die Korrektur der Projektleistung abzulehnen, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für Werner Design e.U. verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Es ist die Aufgabe des Auftraggeber die Überprüfung der Projektleistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs‑, marken‑, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Werner Design e.U. haftet nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben und/oder genehmigt wurden.Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Werner Design e.U. für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen. Alle Haftungen von Werner Design e.U. für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Werner Design e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder es für Werner Design e.U. nicht erkennbar war, Werner Design e.U. haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche von Dritten; der Auftraggeber hat Werner Design e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Werner Design e.U.. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Webdesign, Rechtliches (z.B. Datenschutzerlärung, Cookiedialog). Wenn Werner Design e.U. bzgl. der Einbindung rechtlich relevanter Website-Bestandteile (z.B. Cookie Dialog, Consent-Dialog, Webshop, Kundendatenbanken, Datenschutzerklärung, externe Verlinkungen, Einbindungen externer Quellen wie z. B. Youtube, allg. Inhalte) Tipps/Empfehlungen ausspricht so handelt es sich dabei lediglich um persönliche Meinungen von Werner Design e.U.-Mitarbeitern zur Auslegung der aktuellen Rechtslage. Werner Design e.U. beschäftigt keine Juristen oder andere Fachleute die verbindliche Informationen zum Recht im Internet äußern können und kann daher auch keine Haftung für die rechtliche Korrektheit von Empfehlungen übernehmen! Werner Design e.U. empfiehlt grundsätzlich immer, noch vor Veröffentlichung des Mediums (z. B. einer Website, eines Webshops, eines Social Media Kanales), alle rechtlich wichtigen Aspekte der Website von einem geeigneten Juristen oder anderen Fachmann mit dem entsprechenden juristischen Fachwissen überprüfen zu lassen.Datenschutz, Einwilligung und Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Werner Design e.U. weist darauf hin das eine vertragliche Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausschließlich mit schriftlich bestätigter, „aktiver“ Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung möglich ist. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf während eines laufenden Projektes hat zur Folge, dass Werner Design e.U. die Auftraggeber Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Umsetzung des Projektes verwenden darf. Ggf. wird dadurch die Projektumsetzung unmöglich. Alle bis zu diesem Moment, durch Werner Design e.U. getätigten Projektleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Werner Design e.U. weist darauf hin das eine vertragliche Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausschließlich mit schriftlich bestätigter, „aktiver“ Auftragsverarbeitungsvereinbarung möglich ist. Beide Parteien können die Auftragsverarbeitungsvereinbarung jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Werktage. Eine Kündigung während eines laufenden Projektes hat zur Folge, dass Werner Design e.U. die Auftraggeber Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Umsetzung des Projektes verwenden darf. Ggf. wird dadurch die Projektumsetzung unmöglich. Alle bis zu diesem Moment, durch Werner Design e.U. getätigten Projektleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand von materiellen Projektbestandteilen (z.B. Visitenkarten, Firmenschilder, etc) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Werner Design e.U. die Projektbestandteile dem Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Werner Design e.U. und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für Werner Design e.U. zuständige Gericht in Wien vereinbart.Kontakt
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